DEKRA vom KBA als Technischer Dienst für Cybersicherheit in Fahrzeugen benannt
Die Benennung von DEKRA durch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde um die Regelungen UN-R 155 (Cybersicherheit) und UN-R 156 (Software-Updates) erweitert.
Die kürzlich veröffentlichten UNECE-Vorschriften schreiben vor, dass Automobil-OEMs zertifizierte Managementsysteme für Software-Updates und Cybersicherheit während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs betreiben müssen. Diese Managementsysteme müssen alle drei Jahre von Auditoren überprüft werden. Neben entwicklungsbegleitenden Dienstleistungen bietet DEKRA seinen Kunden nun auch Typprüfung von Cybersicherheit-Managementsystemen und Software-Updates an.

Gebündelte DEKRA Kompetenz im Cyber Security Hub
Cyber Security ist ein strategisches Schwerpunktthema von DEKRA. Im Cyber Security Hub werden Kompetenzen gebündelt, bestehende Dienstleistungen verbessert und neue entwickelt – mit DEKRA DIGITAL als treibender Einheit. Die Ernennung ist ein wichtiger Meilenstein für DEKRA, die ihren Digitalisierungskurs weiter fortsetzt.